Das Bundesamt für Justiz hat es bereits angekündigt: Bis Ende 2019 sollen alle, die ein Gesuch eingereicht haben, eine Antwort bekommen. Doch was passiert mit dem Geld, wenn es ausgezahlt wird?

Wichtig ist: dieses Geld gehört Ihnen und sie dürfen es so verwenden, wie Sie möchten. Niemand darf es Ihnen wegnehmen. Das heisst:

 Das Steueramt darf Ihnen das Geld nicht als Einkommen anrechnen.

 Es darf nicht für Betreibungen oder Schuldscheine gepfändet werden.

→ Falls Sie einen Beistand haben, darf er das Geld nicht für Ihren Lebensunterhalt verwenden. Auch nicht für ein Alters- oder Pflegeheim.

→ Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe dürfen nicht deswegen gekürzt werden.

Tipp: Eröffnen Sie am besten für den Solidaritätsbeitrag ein separates Konto und bewahren Sie die Belege auf.
Weitere Informationen finden Sie in diesen Merkblättern:

Merkblatt für Opfer
Merkblatt für Behörden
Zusatzinformationen bei Wohnsitz im Ausland