Momentan ist im Kirchgemeindehaus Horgen eine Ausstellung zu sehen, die das Schicksal von 10 Schweizerinnen und Schweizern aufzeigt, deren Menschenrechte/Grundrechte verletzt wurden. Eine dieser 10 Geschichten beschreibt das Schicksal von Ursula Biondi, welche Opfer einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme war.

Wenn man an Menschenrechtsverletzungen denkt, kommen einem schnell ferne Länder in Sinn. In der Schweiz aber, so denkt man, seien die grundlegenden Rechte allesamt in Stein gemeisselt, so hart wie das Matterhorn. Doch auch hierzulande muss man gar nicht so weit in die Vergangenheit blicken, um dunkle Kapitel zu finden.

So wie die Geschichte von Ursula Biondi, die mit 17 Jahren zu «Erziehungszwecken» in die Strafanstalt Hindelbank geschickt wurde. Nachdem sie unverheiratet schwanger wurde, wandten sich die überforderten Eltern an die Vormundschaftsbehörden. Zu der Zeit, als dies geschah, waren diese aber ebenfalls überfordert und vor allen Dingen galten die Menschenrechte noch nicht in der Schweiz.

Nach einem Jahr und einer Woche wurde sie zum Glück wieder entlassen. Die schreckliche Erfahrung weckte in der jungen Frau die Kampfeslust. Sie erreichte, dass sie ihr Kind zurückbekam und machte beruflich Karriere. Heute setzt sie sich für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen ein.

Bei einem Besuch im Kirchgemeindehaus Horgen erzählte Ursula Biondi kürzlich ihre Geschichte. Ihr Besuch fällt mit der Abstimmung über Selbstbestimmung zusammen – oder Anti-Menschenrechtsinitiative, wie sie auch genannt wird. Das sei Zufall, sagte der reformierte Pfarrer Johannes Bardill gegenüber der Zürichsee-Zeitung. Aber Ihre Stimme sei eine, die gehört werden darf im Abstimmungskampf, so der Pfarrer weiter.