Die ersten Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen haben bereits eine Auszahlung im Rahmen der Wiedergutmachung bekommen. Doch viele warten noch auf die Prüfung ihres Gesuchs für den Solidaritätsbeitrag.
Das Bundesamt für Justiz will nun zusätzliches Personal einstellen. Damit die restlichen Gesuche der Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen künftig noch schneller bearbeitet werden können.

Hier können Sie den Beitrag aus HeuteMorgen auf SRF hören.