Anlass nur für die zweite Generation
(für Eure Kinder und natürlich für Euch, jedoch nur dann, wenn Eure Eltern auch bereits von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen betroffen waren.)
Anlass nur für die zweite Generation
(für Eure Kinder und natürlich für Euch, jedoch nur dann, wenn Eure Eltern auch bereits von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen betroffen waren.)